FAGUSAN Lösung 200 ml
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200 ml
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PZN | 00604927 |
Anbieter | INFECTOPHARM Arzn.u.Consilium GmbH |
Packungsgröße | 200 ml |
Packungsnorm | N1 |
Darreichungsform | Lösung zum Einnehmen |
Produktname | FAGUSAN Lösung |
Monopräparat | ja |
Wirksubstanz | Guaifenesin |
Alkoholgehalt | 11 Vol.-% |
Rezeptpflichtig | nein |
Apothekenpflichtig | ja |
Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel unverdünnt ein. Trinken Sie viel Flüssigkeit nach.
Oder: Bereiten Sie das Arzneimittel zu und nehmen Sie es ein. Dazu verdünnen Sie es mit Wasser oder Tee.
Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 3-5 Tage anwenden. Bei länger anhaltenden Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen. Das Arzneimittel sollte nicht länger als 2 Wochen angewendet werden.
Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es unter anderem zu Übelkeit, Erbrechen, Muskelerschlaffung sowie zu einer Alkoholvergiftung kommen. Insbesondere Kleinkinder sind sehr gefährdet. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.
Einnahme vergessen?
Setzen Sie die Einnahme zum nächsten vorgeschriebenen Zeitpunkt ganz normal (also nicht mit der doppelten Menge) fort.
Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.
Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene | 15 ml | 1-6 mal täglich | im Abstand von 4 Stunden, unabhängig von der Mahlzeit |
Der Wirkstoff macht festsitzenden Schleim in den Atemwegen lockerer und zähen Schleim flüssiger. Der Schleim kann somit leichter abgehustet werden.
Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts
Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Myasthenia gravis (Erkrankung des Nervensystems mit Muskelerschlaffung)
- Eingeschränkte Nierenfunktion
Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 14 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Für das Arzneimittel sind nur Nebenwirkungen beschrieben, die bisher nur in Ausnahmefällen aufgetreten sind.
Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Cyclamat (E-Nummer E 952)!
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Das Arzneimittel enthält Alkohol und stellt somit ein Risiko für Leberkranke, Alkoholiker, Epileptiker, Hirngeschädigte, Schwangere, Stillende und Kinder dar.
- Vorsicht bei Allergie gegen Farbstoffe (z.B. Tartrazin (E 102), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Amaranth (E 123) und Ponceau 4R (E 124)).
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Fructose (Fruchtzucker). Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.